Die Musterversammlungsstättenverordnung dient als Muster, das von jedem Bundesland in sein eigenes Landesrecht übernommen wird. Gemäß dieser Verordnung ist ein Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik erforderlich bei:
- Auf- und Abbau
- Generalproben
- Szeneflächen größer als 200m²
- Wesentlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten von bühnen-, studio- und beleuchtungstechnischen Einrichtungen
Gerne übernehme ich diese Aufgaben in deinem Auftrag.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Verantwortliche für Veranstaltungstechnik mit den bühnen-, studio- und beleuchtungstechnischen sowie sonstigen technischen Einrichtungen der Versammlungsstätte vertraut sein muss und während des Betriebs für deren Sicherheit und Funktionsfähigkeit, insbesondere im Hinblick auf den Brandschutz, verantwortlich ist.
Dies erfordert eine umfassende Einweisung und Einarbeitung in die Versammlungsstätte, deren Umfang sich nach Größe und Ausstattung richtet.
Gerne berate ich dich hierzu.
Im Zusammenhang mit den aufgeführten Anwesenheitspflichten kann ich folgende Aufgaben übernehmen:
- Verkehrssicherungspflicht im Rahmen der Veranstaltung
- Ordnungsgemäßen Betrieb der Brandmeldeeinrichtungen
- Einhaltung aller Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes
- Ordnungsgemäßen Zustand aller Rettungswege der Versammlungsstätte
- Ordnungsgemäßen Zustand aller maschinentechnischen Einrichtungen der Veranstaltung
- Ordnungsgemäßen Zustand der Notbeleuchtung und Notstromversorgung
- Ordnungsgemäßen Zustand der Rauchwärmeabzugseinrichtung
- Sicherheitsunterweisung der Mitarbeiter und Beteiligten der Veranstaltung
- Bestellung des Ordnungsdienstes
- Bestellung des Sanitätsdienstes
- Bestellung der Brandsicherheitswache
- Übernahme der Pflichten des technischen Leiters für Veranstaltungstechnik
- Einhaltung der maximalen Belastung von Dach und Boden
Die DGUV-Vorschrift 17/18 legt die Anforderungen fest, um die Leitung und Aufsicht der Arbeiten in Veranstaltungs- und Produktionsstätten durchzuführen. Gemäß dieser Vorschrift darf die Leitung und Aufsicht nur Fachkräften für Bühnen- und Studioarbeit übertragen werden.
Die Aufgaben, die ich für dich übernehmen kann, umfassen:
- Leitung und Aufsicht der Arbeiten in Veranstaltungs- und Produktionsstätten
- Leitung und Aufsicht bei Gastspielen, Außenaufnahmen oder Nutzung der Veranstaltungs- oder Produktionsstätten
- Festlegung erforderlicher Schutzmaßnahmen, Überwachung der Umsetzung, Kontrolle der Durchführung und Wirksamkeit
- Bei besonderen Gefährdungen, bei denen fachkundige Personen anwesend sein müssen Ermittlung und Koordination gegenseitiger Gefährdungen, Abstimmung und Organisation der Gefährdungsbeurteilung mit allen Beteiligten, Festlegung und Überwachung von Schutzmaßnahmen, Durchführung von Unterweisungen
- Freigabe der Szenefläche
- Mitarbeiterführung
- Planung von Einrichtungen aus vorgefertigten Bauteilen
- Kostenkontrolle
- Technische Leitung
- Leitung von Bereichen der jeweiligen Fachrichtung
- Leitung von Produktionsteams im veranstaltungstechnischen Bereich
- Koordination verschiedener Gewerke
- Anzeigen bei Behörden und Einholen von Genehmigungen
- Eigenständige Abwicklung komplexer Gewerke oder Arbeitsgebiete von Großveranstaltungen
- Organisation der Arbeitsabläufe
Technische Abnahme von Einbauten nach gültigen Vorschriften und Regeln
In einigen Fällen reicht eine technische Abnahme aus. Hierbei wird die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der bühnen-, studio- und beleuchtungstechnischen sowie die sonstigen technischen Einrichtungen von einem Meister für Veranstaltungstechnik überprüft. Ich übernehme gerne in Deinem Auftrag die technische Abnahme, nach allen gängigen Vorschriften und Regeln und erstelle ein Abnahmeprotokoll.
Bühnenabnahme und Erteilung der Spielfreigabe
Gemäß §15 DGUV Vorschrift 17/18 überprüfe ich alle eingesetzten technischen Einrichtungen, Geräte sowie Aufbauten und Dekorationen einschließlich der eingesetzten Effektsysteme. Hierbei werden der ordnungsgemäße Zustand und die bestimmungsgemäße Verwendung geprüft. Anschließend erteile ich die Freigabe für die Probe, Veranstaltung oder Produktion. Die Freigabe der Szenefläche wird dokumentiert und übergeben.
Technische Leitung / Projektleitung
Zu diesen Aufgaben gehören bspw.:
- Budgetermittlung und -verantwortung des technischen Equipments
- Durchsetzung aller gesetzlichen und spezifischen Vorschriften und Regeln
- Planung und Koordination der Tätigkeiten aller technischer Mitarbeiter (Personaleinsatzplanung) sowie aller relevanten externen Dienstleister
- Überwachung und laufende Optimierung der Betriebs- und Funktionssicherheit aller technischen Anlagen und Ausrüstungen (auch Haustechnik)
- Umfassende Beratung von Veranstaltern im Rahmen der technischen Möglichkeiten
- Einhaltung des Bauzeitenplanes
Veranstaltungsleitung
Zu diesen Aufgaben gehören bspw.:
- Vertretung der juristischen Person während der Veranstaltung
- Ansprechpartner für Behörden
- Zusammenarbeit mit den Behörden
- Koordination und Schnittstellenmanagement
- Gewährleistung der Sicherheit für Akteure und Besucher
- Einhaltung aller gesetzlichen und spezifischen Vorschriften und Regeln
- sonstige übertragene Pflichten des Veranstalters wahrnehmen
- Übernahme allgemeiner Pflichten des Veranstalter
- Treffen von sicherheitsrelevanten Entscheidungen unter Berücksichtigung der Zuständigkeitsbereiche der polizeilichen / nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr
Leitung und Aufsicht
Die Leitung und Aufsicht der Arbeiten in Veranstaltungs- und Produktionsstätten darf nur Bühnen- und Studiofachkräften übertragen werden. Dazu gehört das Vertraut sein mit bühnen-, studio- beleuchtungstechnischen und sonstigen technischen Einrichtungen der Versammlungsstätte oder Veranstaltung. Hierbei wird deren Sicherheit und Funktionsfähigkeit, insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes, während des Betriebes gewährleistet. Dies kann ich für sie Leisten bei Gastspielen, Außenaufnahmen oder Nutzung der Veranstaltungs- oder Produktionsstätten.
Konzepte
Gerne unterstütze ich Dich bei:
- Beratung
- Erstellen
- Prüfung
- Umarbeitung
Einweisung aller Beteiligten in das entsprechende Konzept
für folgende Konzepte:
- Sicherheitskonzept
- Räumungskonzept
- Verkehrskonzept
- Sanitätskonzept
- Notfallplanung
- Notfallplan
Pläne
Gerne unterstütze ich Dich bei:
- Beratung
- Erstellen
- Prüfung
- Umarbeitung
Einweisung aller Beteiligten in das entsprechende Konzept
für folgende Pläne
- Flucht- und Rettungswegepläne
- Bestuhlungspläne
Machbarkeitsanalyse
Du möchten wissen, ob Dein Vorhaben umsetzbar ist, dazu zählt z.B. ein spezielles Design, eine Veranstaltung an einem besonderen Ort oder technische Einbauten. Gerne unterstütze ich Dich bei der Analyse, ob dies, wie gewünscht, möglich ist und welche Mittel erforderlich sind, um das gewünschte Vorhaben umzusetzen.
Beratung
Du bist:
- eine Behörde
- ein Veranstalter
- ein Betreiber (mit Hinblick auf Sicherheit, Durchführung oder speziellen Besonderheiten)
- eine Privatperson mit Wunsch zu einer Veranstaltung.
Gerne berate ich Dich. Gerne berate ich Dich in allen Belangen der Veranstaltungssicherheit oder der Machbarkeit vor, während und nach der Veranstaltung.
Stellungsnahmen zu Veranstaltungs- und Besuchersicherheit
Du hast bereits ein Konzept und benötigst eine Stellungnahme? Gerne sichte ich in Deinem Auftrag die vorhandenen Unterlagen und nehme Stellung dazu.
Kommunikation mit Vertretern Ich übernehme in Deinem Auftrag gerne die Kommunikation mit Behörden und Institutionen wie beispielsweise:
- Feuerwehr
- Polizei
- Behörden
- Sanitätsdienst
- Sicherheitsdienst
Dabei unterstütze Dich bei der Einholung von Genehmigungen und Umsetzung von Auflagen.
Als Betreiber hat man verschiedene Pflichten, wie beispielsweise die Sicherheit der Veranstaltung und das Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten sowie die Anwesenheitspflicht. Hinzu kommt die Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen, wie beispielsweise Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Ordnungsbehörden. Auch die Einstellung des Betriebes, wenn die Betriebsvorschriften nicht eingehalten werden oder die Sicherheit nicht gewährleistet ist, zählt zu den Betreiberpflichten. Als Meister für Veranstaltungstechnik übernehme ich in Deinem Auftrag diese Verantwortung und helfe Dir bei der vorschriftsgemäßen Pflichtenübertragung.