Temporäre Änderung für ein Corporate Event

29.11.2022

Ein besonderes spannendes Projekt ist es, wenn eine Firma ein Event in den eigenen vier Wänden veranstaltet. Der Vorteil hieran ist, dass der Platz für eine Messe, ein Kundenevent oder eine Party vorhanden ist, der Standort in anderer Präsentation vorgestellt werden kann und die benötigten Ressourcen vorhanden sind.

Das klingt zunächst verlockend, doch hier ist trotzdem Vorsicht geboten! Denn Gebäude, Lagerhallen oder Produktionsstätten sind bauordnungsrechtlich nicht für solche Veranstaltungen vorgesehen. Neben der einfachen Einordnung auf dem Papier sind einige Änderungen hinsichtlich der Sicherheit zu berücksichtigen.

Um ein konkretes Beispiel zu nennen: Die Flucht- und Rettungswege sind in ihrer baulichen Anordnung lediglich für eine Hand voll Mitarbeiter ausgelegt und nicht für mehrere hunderte Personen, die an einem Event teilnehmen. Die Sicherheit ist für solche Menschenmengen im Ernstfall nicht mehr gegeben. Demnach müssen Lösungen erarbeitet werden und innerhalb der Versammlungsstättenverordnung eingebettet sein.

Dieses Konzept lag auch der Firma APT Aluminium Profil Technik GmbH zugrunde, die eine Hausmesse mit anschließendem Familienfest in ihren eigenen Lager- und Produktionsstätten veranstaltete. Mit Hilfe von EAW-Safety konnte ein Sicherheits- und Räumungskonzept erstellt und eine temporäre Nutzungsänderung beim Bauamt eingeholt werden. Mit unserer Kompetenz haben wir das gesamte Verfahren begleitet und konnten das vielschichtige Event fachlich und technisch umsetzen. Neben der Kommunikation mit den Behörden, sorgten wir auch während der Veranstaltung und deren Leitung für die Sicherheit vor Ort.