Sicherheit in Gefahr: Warum die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbeleuchtung in Versammlungsstätten von entscheidender Bedeutung ist

22.01.2023

Wenn die Sicherheitsbeleuchtung nicht funktioniert, besteht ein erhöhtes Risiko für die Sicherheit der Anwesenden. Es ist wichtig, so schnell wie möglich Abhilfe zu schaffen. In einer Versammlungsstätte ist es besonders wichtig, dass die Flucht- und Rettungswege gut beleuchtet sind, um einen sicheren Evakuierungsprozess zu gewährleisten.

In diesem noch sehr frischen Jahr habe ich es bereits zwei Mal erlebt, dass die gesamte Sicherheitsbeleuchtung einer Versammlungsstätte nicht funktionstüchtig ist. Obwohl ich weder als Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik noch als Veranstaltungsleiter tätig war, habe ich bei beiden Veranstaltungen die mangelhafte Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbeleuchtung mit eigenen Augen erlebt.

Die Aufnahmen ermöglichen uns einen tieferen Einblick in die Situation und lassen verschiedene Fragen aufkommen, welche ich gerne in diesem Blogartikel beantworten möchte.

Ist es erforderlich, dass die Sicherheitsbeleuchtung in Dauerbetrieb leuchten muss?

Laut Versammlungsstättenverordnung müssen Ausgänge, Gänge und Stufen auch bei Verdunkelung erkennbar sein, unabhängig von der Sicherheitsbeleuchtung in Bereitschaftsschaltung. Das bedeutet, dass es in der Regel ausreichend ist, Ausgänge mit beleuchteten Rettungszeichen auszustatten und Stufen oder Stufengänge mit Stufenbeleuchtung zu versehen, unter Beachtung der erforderlichen Mindestvorgabe der Beleuchtungsstärke (Lux Werte).

Wer ist dafür verantwortlich, dass die Sicherheitsbeleuchtung ordnungsgemäß funktioniert?

Der Betreiber der Versammlungsstätte trägt die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Anlagen innerhalb der Räumlichkeiten. Er muss sicherstellen, dass alle Anlagen vollständig funktionieren und ist verantwortlich für die Durchführung regelmäßiger Prüfungen, Wartungen und Instandhaltung. In einigen Bundesländern gibt es Vorschriften für wiederkehrende Prüfungen in technischen Prüfverordnungen für Sonderbauten. In diesen Fällen ist eine Regelung innerhalb der Versammlungsstättenverordnung nicht erforderlich.

Wenn keine Prüfverordnung vorliegt, ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) anzuwenden. Die BetrSichV gilt auch dann, wenn eine gültige Prüfverordnung vorliegt. In dieser Verordnung ist geregelt, dass der Betreiber einer Anlage die Prüffristen anhand der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und bewerten muss. Dies gilt natürlich auch für die Sicherheitsbeleuchtung. Der vorgeschriebene Mindestprüfintervall darf nicht auf die lange Bank geschoben werden, kann jedoch aufgrund hoher Beanspruchung verkürzt werden.

Darf die Veranstaltung trotz nicht funktionstüchtiger Sicherheitsbeleuchtung stattfinden?

Nein, die Sicherheitsbeleuchtung muss während des Aufenthaltes von Personen in Räumen, für die sie vorgeschrieben ist, immer in Betrieb sein. Dies steht in den Betriebsvorschriften der Versammlungsstättenverordnung, die immer auch ohne Bestandsschutz gelten.

Wer muss während der Veranstaltung reagieren?

Es ist wichtig, dass der Betreiber oder die Betreiberin ständig anwesend ist und die Verantwortung für die Kontrolle und Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen trägt. Diese Pflichten können jedoch schriftlich an eine andere Person übertragen werden, sofern diese mit den örtlichen Gegebenheiten und den vorhandenen Einrichtungen vertraut ist.

Laut Versammlungsstättenverordnung § 38 Absatz 4 ist der Betreiber verpflichtet, den Betrieb einzustellen, wenn die für die Sicherheit der Versammlungsstätte notwendigen Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht betriebsfähig sind oder wenn Betriebsvorschriften nicht eingehalten werden können. Daher ist es die Verantwortung des Betreibers oder des Veranstaltungsleiters, die Veranstaltung zu unterbrechen, wenn die Sicherheitstechnik nicht funktionstüchtig ist. Wenn weitere Personen wie ein Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik vor Ort sind, müssen sie den Betreiber oder den Veranstaltungsleiter darauf hinweisen, dass der Betrieb unterbrochen werden muss, wenn die Sicherheitseinrichtungen nicht funktionsfähig sind. Es ist wichtig, dass der Betreiber oder Veranstaltungsleiter und alle anderen Beteiligten die Verantwortung für die Sicherheit der Veranstaltung ernst nehmen und sofort handeln, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass die Sicherheit gefährdet ist.

Für die meisten die wohl spannendste Frage: Ist die Einhaltung dieser Vorschriften tatsächlich notwendig oder handelt es sich um unnötige Regulierungen?

In einer Paniksituation reagieren Menschen oft irrational und unvorhersehbar. Studien haben gezeigt, dass Menschen in einer Fluchtsituation tendenziell den Weg wählen, den sie gekommen sind, auch wenn er weiter entfernt ist oder aufgrund von Ereignissen nicht mehr nutzbar ist. Wenn in einer Versammlungsstätte die Beleuchtung ausfällt, ist es plötzlich stockdunkel und es entsteht Unruhe und Panik. Ohne Orientierungspunkte wie Türen oder Ausgänge kann sogar ein kleiner Ausfall der Beleuchtung zu einer Massenpanik führen, in deren Verlauf Menschen verletzt werden können.

Es ist wichtig, dass die Sicherheit der Menschen in Versammlungsstätten ernst genommen wird und alle notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um Panik und Verletzungen zu vermeiden.

Durch regelmäßige Wartung und Prüfungen der Sicherheitseinrichtungen, sowie durch die Schulung des Personals und die Aufklärung der Besucher, kann dazu beigetragen werden, dass im Notfall ein sicheres und geordnetes Verlassen der Räumlichkeiten möglich ist.

Es ist wichtig, sich im Vorfeld auf den Fall eines Notfalls vorzubereiten. Dies gilt für jede Person, von den Besuchern bis hin zu den Verantwortlichen. Eine gute Vorbereitung beinhaltet das Kennen der Notausgänge, des Standortes von Feuerlöschern und Erste-Hilfe-Stationen. Im Notfall bleibt keine Zeit für langes Suchen nach diesen wichtigen Einrichtungen. Es ist unerlässlich, sich im Vorfeld damit vertraut zu machen, um im Ernstfall schnell und sicher handeln zu können.

Solltest du eine Beratung wünschen oder Fragen zum Thema Sicherheit bei Veranstaltungen haben, kontaktiere mich gerne. Ich werde dir mit Rat und Tat zur Seite stehen und freue mich, gemeinsam mit dir die bestmögliche Lösung für dein Projekt zu finden!